Kosten

Ich biete folgende Abrechnungsmodelle

  1. Sie zahlen die Therapiekosten selbst
  2. Sie haben eine Zusatzversicherung (VVG) für Psychotherapie, die einen Teil der Kosten übernimmt. Die Höhe der Kostenbeteiligung hängt von der Krankenkasse ab. Gewisse Krankenkassen verlangen ein Überweisungsschreiben Ihres Arztes/Ihrer Ärztin vor dem Ersttermin. Ich bin auf der dafür erforderlichen Liste der Santésuisse als krankenkassenanerkannte Psychotherapeutin eingetragen. 
  3. Die Kosten werden von der obligatorischen Grundversicherung Ihrer Krankenkasse (OKP) übernommen (abzgl. Franchise und Selbstbehalt). Dafür brauchen Sie eine ärztliche Anordnung, die Sie z.B. bei Ihrer Hausärztin besorgen können. Bitte verwenden Sie dafür folgende Vorlage: Anordnung Psychotherapie  Weitere Informationen zu diesem Modell entnehmen Sie bitte hier und zögern Sie nicht, mich bei Fragen zu kontaktieren: Informationen Anordnungsmodell
  4. Bei Kindern und Jugendlichen mit Geburtsgebrechen besteht die Möglichkeit, die Psychotherapie durch die Invalidenversicherung (IV) zu finanzieren bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Dafür brauchen Sie eine Verfügung zur ambulanten Psychotherapie als medizinische Massnahme. Diese wird häufig von ärztlicher Seite beantragt. Gerne unterstütze ich Sie und das behandelnde ärztliche Fachpersonal bei der Beantragung einer Verfügung.
  5. Bei Kindern und Jugendlichen wünscht manchmal die Schule eine Psychotherapie und übernimmt mit einer Verordnung die Kosten. Dies wird  „schulisch indizierte Psychotherapie“ genannt. Bitte zögern Sie nicht, mich für einen Kostenvoranschlag zu kontaktieren.

Tarife:

Die Kosten einer Sitzung setzen sich immer zusammen aus dem erbrachten Arbeitsaufwand in Ihrer Anwesenheit sowie in Ihrer Abwesenheit (Sitzungsvor- und nachbereitung, ggf. Aktenstudium, Dokumentation der Sitzungen, Auswertung von Fragebögen, Behandlungsplanung etc.).

Es werden CHF 15.- pro 5 Minuten Arbeitsaufwand berechnet.

Einzelsitzung à 60min.: CHF 180.-

Bei Abrechnung über die OKP erfolgt dies i.d.R. direkt über die Ärztekasse mit dem vom Berufsverband ausgehandelten Tarif von CHF 2.58 / min. 

Die vereinbarten Sitzungstermine sind verbindlich. Im Verhinderungsfall können Sie Termine spätestens 48h vorher ohne Kostenfolge absagen. Bei Nichteinhaltung verrechne ich Ihnen die Sitzung wie folgt: weniger als 24h vorher wird der volle Tarif verrechnet. Bei Absage zwischen 24-48h vorher wird die Hälfte des Tarifs verrechnet.

Ich unterstehe der Schweigepflicht. Alles, was in der Therapie oder Beratung berichtet wird, ist vertraulich.

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